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Unsere Reisebedingungen
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Allgemeine Reisebedingungen
Die EUROVAPOR haftet gegenüber Ihnen für eine gewissenhafte Vorbereitung und Organisation der Reise, für eine nach bestem
Wissen erfolgte Beschreibung der angebotenen Leistungen zum Zeitpunkt der Drucklegung des Prospektes und für eine
sorgfältige Auswahl und Ueberwachung der Leistungsträger (Beförderungsunternehmen, Hotels etc.)
Die EUROVAPOR haftet für die von Ihnen bei der Durchführung der Reise erlittenen Schäden, soweit sie die Folge des
Ausbleibens einer versprochenen Leistung sind oder es sich um eine Leistungsänderung handelt, die einen Minderwert
gegenüber der ursprünglichen Beschreibung darstellt. Die Haftung ist, gleich aus welchem Rechtsgrunde, in ihrer Höhe
auf die des Reisepreises begrenzt und erfasst nur den unmittelbaren Schaden.
Die EUROVAPOR haftet nicht bei:
Epedemien, Naturkatastrophen und Havarien oder technischen Defekte an
Transportmittel und Schäden, die durch das Verhalten des Reiseteilnehmers
verursacht worden sind.
Für schuldhaftes Verhalten Dritter (z.B. Beförderungsunternehmer, Hotels,
Fahrzeugvermittler) kann keine Haftung übernommen werden. Solche Drittunternehmen haften gegenüber Ihnen direkt.
Wir sind Ihnen aber gerne behilflich bei der Wahrung Ihrer Interessen.
Was geschieht bei Reklamationen?
Sämtliche Beanstandungen während einer Reise sind unverzüglich an Ort und
Stelle unserer Reiseleitung und dem Leistungsträger bekanntzugeben, welche
von uns beauftragt sind, für die Behebung der Mängel besorgt zu sein. Sie sind
jedoch nicht berechtigt, in unserem Namen Ansprüche zu anerkennen. An-
sprüche müssen spätestens innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach der Reise
schriftlich uns gemeldet werden. Ansonsten erlischt jeder Schadenanspruch.
Vorbehalt:
Nicht-Durchführung der Fahrten bei unvorhergesehenem technischem Problem oder ungenügender Beteiligung.
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich. Es gilt Schweizerisches Recht.
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